
Aus 3 Brunnen im Osningsandstein fördern wir unser Trinkwasser aus Tiefen zwischen 80 und 100m. Lediglich Eisen und Mangan müssen teilweise über Filteranlagen herausgefiltert werden. Dies geschieht ohne den Einsatz von Chemikalien.Die Qualität des Trinkwassers wird regelmäßig durch ein unabhängiges Institut überprüft. Unser Trinkwasser erfüllt alle hoch gesteckten Qualitätsanforderungen, die gesetzlich in der Trinkwasserverordnung festgelegt sind.Wer Trinkwasser einspart, erzeugt weniger Abwasser und schont unsere Gewässer. Wasser ist ein kostbares Gut und unser wichtigstes Lebensmittel.
Allgemeine Preise für die Versorgung mit Trinkwasser Gültig ab 1. Januar 2007 Die Wasserversorgung Bethel stellt ihren Kunden gemäß der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser“ (AVB Wasser V) vom 20. Juni 1980 veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Nr. 31/1980, Teil I aus ihrem Versorgungsnetz Wasser zu folgenden Preisen zur Verfügung.
Die Messung erfolgt mittels geeichter Wasserzähler. Der Preis setzt sich zusammen aus einem Mengenpreis je cbm und einem jährlichen Grundpreis je eingebauten Wasserzähler.
Preisstand vom 1. Januar 2007
Der Mengenpreis beträgt einheitlich je m³
netto | inkl. MwSt. |
|---|---|
1,73 € | 1,85 € |
Der Grundpreis je eingebautem Wasserzähler beträgt:
Zählergröße | Grundpreis/Jahr | Grundpreis/Jahr |
|---|---|---|
Qn 2,5 m³/h Nenndurchfluß | 70,00 €/Jahr | 74,90 €/Jahr |
Qn 6,0 m³/h Nenndurchfluß | 165,00 €/Jahr | 176,95 €/Jahr |
Qn 10,0 m³/h Nenndurchfluß | 285,00 €/Jahr | 304,95 €/Jahr |
Qn 40,0 m³/h Nenndurchfluß | 535,00 €/Jahr | 572,45 €/Jahr |
Qn 60,0 m³/h Nenndurchfluß | 715,00 €/Jahr | 765,05 €/Jahr |
Zur Zeit gültige und gesetzliche MwSt 7 %.
Mit Wirkung zum 01.02.2004 hat der Landtag NRW das Gesetz über die Erhebung eines Entgeltes für die Entnahme von Wasser aus Gewässern ( Wasserentnahmeentgeltgesetz des Landes NRW ) beschlossen.
Die Mehrbelastungaus diesen Gesetz wird an alle Wasserkunden der Wasserversorgung Bethel weitergegeben.Die jeweiligen Grundpreise sind auch dann zu zahlen, wenn im Abrechnungszeitraum kein Wasser bezogen wurde. Änderungen des Mengenpreises, der Grundpreise oder der Umsatzsteuer während eines Abrechnungszeitraumes werden zeitanteilig berücksichtigt.
Die Berechnung des Grundpreises bemißt sich tageweise nach dem jeweiligen Abrechnungszeitraum.
Schützen Sie den Zähler und die Installation vor Frost und anderen schädlichen Einflüssen. Bitte beachten Sie auch, dass auch der Bezug von Wasser, der aus Schäden oder Störungen in der Kundenanlage resultiert, zu Lasten des Kunden geht.