Hinweis zur kalten Jahreszeit
Hausbesitzer und Hausverwalter bitte beachten:
Mit Beginn der kalten Jahreszeit macht das Dienstleistungsunternehmen Gas und Wasser Bethel der von Bodelschwinghschen Stiftungen darauf aufmerksam, dass Frost empfindliche Schäden an Wasserhausanschlüssen und Wasserzählern verursachen kann. Kosten, die den Wasserversorgungsunternehmen durch Frostschaden an den Hausanschlüssen und Zählern entstehen, müssen vom Kunden getragen werden. Die Wasserwerke empfehlen deshalb, rechtzeitig folgende Vorkehrungen gegen Schäden an den Wasserleitungen und –zählern zu treffen:
- Bei Außentemperaturen unter dem Gefrierpunkt sollten in Kellern und in der Nähe von Wasserleitungen und Wasserzählern Türen und Fenster geschlossen werden. Beschädigte Fensterscheiben und schlecht schließende Kellertüren sind rechtzeitig instandzusetzen.
- Wasserzähler, und freiliegende Wasserleitungen in nicht frostfreien Räumen sollten mit Isolierstoffen umhüllt werden.
- Wasserzählerschächte im Freien sollten mit Isoliermaterial dicht abgedeckt werden. Die leichte Bedienung der Absperrhähne und Wasserzähler darf hierdurch jedoch nicht behindert werden.
- Bei stärkerem Frost sind die geschlossenen Türen und Fenster in der Nähe von Wasserleitungen und Wasserzählern zusätzlich frostsicher abzudichten.
- Wird über einen längeren Zeitraum, beispielsweise des nachts, kein Wasser benötigt, sollten bei stärkerem Frost die Hauptabsperrhähne geschlossen und die Wasserinnenleitungen entleert werden. Zum Entleeren der Steigestränge sollten alle Entnahmestellen kurz geöffnet und nach Entleerung wieder geschlossen werden. Auch im Kellergeschoss sind die Leitungen möglichst bis zum Hauptabsperrhahn zu entleeren.
- Bei Wiederinbetriebnahme der Wasserinnenleitungen sollten Absperrarmaturen, beginnend am Hauptabsperrhahn, zunächst nur wenig geöffnet werden. Um Druckstöße und Schäden zu vermeiden, sind dann die Leitungen durch langsames Öffnen der einzelnen Entnahmestellen – beginnend bei der höchstgelegenen – vorsichtig zu entlüften. Danach können die Absperrhähne voll geöffnet und die Leitungen für kurze Zeit gespült werden. Alle Entnahmestellen sollten durch eine Sichtkontrolle auf Dichtheit überprüft werden.
- Nur wenn Hausinnenleitungen aus technischen Gründen nicht völlig abgesperrt werden können, empfiehlt es sich, ständig einen dünnen Wasserstrahl fließen zu lassen, um einen dauernden Wasserdurchlauf herzustellen. Um kein kostbaren Trinkwasser zu vergeuden, sollte diese Maßnahme nur in Ausnahmefällen durchgeführt werden.
- Eingefrorene Innenleitungen sollten nicht mit einer Lotlampe oder offenem Feuer aufgetaut werden, damit der Schaden nicht noch größer wird. Diese Arbeiten sollten einem Fachmann überlassen werden, der das Auftauen mit geeigneten Mitteln an der richtigen Stelle durchführen wird. Anschriften der für diese Arbeiten zugelassenen Handwerksbetriebe können bei den Wasserversorgungsunternehmen erfragt werden.
- Bei evtl. Frostschäden an Hausanschlussleitungen oder Wasserzählern bitte sofort das Wasserversorgungsunternehmen informieren (Gas und Wasser Bethel 144-3086), das diese Schäden behebt.
Bielefeld, Gas und Wasser Bethel der von Bodelschwinghschen Stiftungen.